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Die Schulordnung der Hogwarts Schule für Hexerei und Zauberei
•DIE SCHULDORDNUNG DER HOGWARTS SCHULE FÜR HEXEREI UND ZAUBEREI •
Innerhalb und Außerhalb der Schule gelten die Regeln der Schulordnung, verstößt ein Schüler gegen diese Regeln dürfen Lehrer und Vertrauensschüler je nach schwere des Verstoßes Hauspunkte abziehen.
•§ 1 DAS ALLGEMEINE VERHALTEN •
§ Gegenüber anderen Mitschülern, dem Lehrer- und dem Schulpersonal und ebenso den Geistern gilt ein respektvoller und höflicher Umgang.
§ Tätliche Angriffe, Drohungen und Beleidigungen sind untersagt. Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder andere Probleme werden untereinander ohne Gewalt, Schikanen oder körperliche Gewalt gelöst. Kann dies nicht erfolgen, können Schüler einen Vertrauensschüler oder einen Lehrer hinzu ziehen.
•§ 2 VERHALTEN IN UND UM HOGWARTS •
§ Das Rennen und Sitzen in den Gängen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Die Beschädigung von Schuleigentum oder dem privaten Besitz anderer Schüler und Schlossbewohner ist untersagt. Bei verstoß gegen diese Regel, muss der Betroffene das Zerstörte Ersetzten.
§ Das Fliegen innerhalb der Schule ist verboten. Erstklässler dürfen erst ab dem 2. Jahrgang einen eigenen Besen besitzen.
§ Das Werfen von Schuleigentum, Schneebällen, Zauberstäben, Haustieren, Erinnermichs und anderen Gegenständen, die zu Verletzungen führen könnten und nicht zum Wurf geeignet sind, ist nicht erlaubt.
§ Das Schulgelände und die Räume Innerhalb der Schule sind sauber zu halten.
§ Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern untersagt, folglich darf es nur mit der schriftlichen Erlaubnis eines Lehrers erfolgen.
§ Das Betreten des verbotenen Waldes ist für Schüler ohne Begleitung des Lehrerpersonals nicht gestattet.
•§ 3 ANWEISUNGEN •
§ Den Anweisungen des Lehr- und Schulpersonal, der Schulsprecher und der Vertrauensschüler ist Folge zu leisten.
§ Bei Verweigerung der Anweisungen kann das Lehrpersonal und die Vertrauensschüler Hauspunkte abziehen je nach schwere der Verweigerung können auch Nachsitzen oder Extraaufgaben vergeben werden, letzteres betrifft nur das Lehrpersonal.
•§ 4 KLEIDERORDNUNG •
§ Die Schuluniformen müssen an den Schultagen von 07:00 Uhr Morgens bis 18:00 Uhr Abends getragen werden.
§ Bei Schulischen Veranstaltungen und bei Quidditchspielen besteht keine Uniformspflicht, ebenso bei den Hogsmeadeausflügen. In den Gemeinschaftsräumen und Schlafsälen besteht ebenfalls keine Uniformspflicht.
§ Während der Freizeit sollte auf angemessene Kleidung geachtet werden, das Lehrpersonal und die Vertrauensschüler dürfen gegebenenfalls entscheiden ob die getragene Kleidung der Kleiderordnung entspricht.
•§ 5 VERBOTENE GEGENSTÄNDE •
§ Den Schülern ist das Mitbringen von Waffen jeglicher Art untersagt.
§ Das Mitbringen von verfluchten und anderen schwarzmagischen Gegenständen ist Schülern verboten.
§ Unter anderem ist das Mitbringen und besitzen von:
- Stinkbomben und Stinkkügelchen,
- Fangzähnigen Frisbees,
- Bissigen Bumerangs,
- Jaulenden Jo-Jos und
- Geflügelter Schleudern verboten.
Bei Besitzer der aufgelisteten Dinge werden sie sofort vom Lehrpersonal, von Vertrauensschülern und Schulsprechern eingesammelt.
•§ 6 VERBOTENE SUBSTANZEN IN UND UM HOGWARTS •
§ Der Konsum und das Mitbringen von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen ist in und um Hogwarts strengstens untersagt.
§ Der Konsum von Alkohol auf Schulveranstaltungen für die oberen Jahrgänge, wir gesondert geregelt und bekanntgeben.
§ Der Konsum von Alkohol Butterbier ist in Maßen gestattet.
•§ 7 VERHALTEN WÄHREND DES UNTERRICHTS•
§ Es ist auf das pünktliche Erscheinen zum Unterrichtsbeginn zu achten.
§ Das benötigte Unterrichtsmaterial muss zu Beginn des Schuljahres gekauft werden und zu jeder Unterrichtsstunde vorliegen.
§ Die Abgabe von Hausaufgaben oder Extraaufgaben wird erwartet.
§ Die Mitarbeit während des Unterrichtes und das Erlangen von Hauspunkten wird erwartet.
§ Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur mit Erlaubnis des Lehrer oder einer Krankheit gestattet. Liegt eine Krankheit vor muss dem Lehrer eine Krankmeldung persönlich oder durch einen anderen Schüler überbracht werden. Der Schüler muss sich außerdem unverzüglich im Krankenflügel melden.
§ Der versäumte Stoff wird selbstständig und unaufgefordert nachgearbeitet, ebenso die fehlenden Hausaufgaben diese werden dem Lehrer unaufgefordert vorgelegt.
•§ 8 DAS ZAUBERN•
§ Der Gebrauch von Magie ist in den Gängen der Schule grundsätzlich untersagt.
§ Es ist verboten einen Zauber gegen das Lehr- und Schulpersonal, gegen Geister und seine Mitschüler zu richten.
§ Der Gebrauch von Schwarzmagischen Zaubern ist untersagt und wird zu Verantwortung gezogen.
§ Duelle zwischen Schülern sind verboten und dürfen vom Lehrpersonal mit Hilfe des Zauberstabes beendet werden, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt.
•§ 9 DER BESITZ VON HAUSTIEREN•
§ Der Besitz von Haustieren sind den Schülern der Schule erlaubt.
§ Jedem Schüler ist gestattet eines der folgenden Tiere mitzubringen:
- Katze,
- Kröte,
- Eule,
- Ratte oder
- Frettchen.
§ Der Besitz anderer Haustiere muss mit der Schulleitung vor Beginn des Schuljahres besprochen werden, ebenso der Besitz von magischen Mischformen.
•§ 10 NACHTRUHE•
§ Die Nachtruhe gilt für die ersten und zweiten Jahrgänge von 21:00 Uhr Abends bis 05:00 Uhr Morgens.
§ Die Nachtruhe gilt für die dritten, vierten und fünften Jahrgänge von 22:00 Uhr Abends bis 05:00 Uhr Morgens.
§ Die Nachtruhe gilt für die sechsten und siebten Jahrgänge von 23:00 Uhr Abends bis 05:00 Uhr Morgens.
§ Während der Nachtruhe befinden sich die Schüler in ihren jeweiligen Gemeinschaftsräumen oder ihre Schlafsälen.
Den Vertrauensschülern und den Schulsprechern ist es gestattet sich während der Nachtruhen frei im Schloss zu bewegen um ihren jeweiligen Aufgaben nachkommen zu können.
•§ 11 SCHLAFESÄLE•
§ Schülern ist es untersagt sich in den Schlafsälen des anderen Geschlechts aufzuhalten.
§ Schüler andere Häuser ist es untersagt sich in den Schlafsälen der anderen Häuser aufzuhalten.
§ Das Lehrerpersonal darf die Schlafsäle nur betreten wenn es einen triftigen Grund vorzuweisen hat und es sich aus zureichend angekündigt hat.
•§ 12 DAS VERTRAUENSSCHÜLERBADEZIMMER•
§ Das Betreten und Benutzen des Vertrauensschülerbadezimmers ist nur den Vertrauensschülern, den Schulsprechern und den Quidditchkapitänen gestattet.
•§ 13 VERHALTEN IM KRANKENFLÜGEL•
§ Die Anordnungen des Pflegepersonals ist folge zu leisten, bei Verweigerung muss das Pflegepersonal den jeweiligen Hauslehrer informieren der sich anschließend darum kümmert und gegebenenfalls entscheidet was bei der jeweiligen schwere der Verweigerung zu tun ist.
§ Der Krankenflüge ist in Fall einer Erkrankung sofort aufzusuchen.
§ Haustiere sind im Krankenflüge nicht gestattet.
§ Besucher und Patienten haben sich leise zu verhalten.
§ Besucher haben sich an die Besucherzeiten zu halten. Diese sind von 6:00 Uhr morgens bis 8:00 Uhr morgens und von 15:00 Uhr Nachmittags bis 18:30 abends.
•§ 14 VERHALTEN IN DER BIBLIOTHEK•
§ Den Anordnungen die Bibliothekarin ist folge zu leisten, bei Verweigerung muss die Bibliothekarin den jeweiligen Hauslehrer informieren, der sich anschließend darum kümmert und gegebenenfalls entscheidet, was bei der jeweiligen schwere der Verweigerung zu tun ist.
§ Ausgeliehene Bücher müssen innerhalb von zwei Wochen zurück gegeben werden, Verlängerung der ausgeliehenen Bücher ist erlaubt. Mit den ausgeliehenen Werken muss Sorgfältig umgegangen werden, bei Schäden an den ausgeliehenen Werken kann die Bibliothekarin den jeweiligen Hauslehrer informieren, der entscheidet, wie schwer die Verweigerung wiegt und wie sie zu ahnden ist.
§ Bücher dürfen nicht ohne Erlaubnis der Bibliothekarin ausgeliehen werden.
§ Haustiere sind in der Bibliothek nicht gestattet.
§ Schüler und Mitglieder des Lehrpersonals haben sich Leise zu verhalten.
§ Das Betreten der verbotenen Abteilung und das Ausleihen der Bücher, die sich dort befinden ist nur mit schriftlicher Erlaubnis oder in Begleitung eines Lehrers gestattet. Schülern unterhalb der sechsten Klasse ist das Betreten der verbotenen Abteilung generell verboten
§ Bibliotheksverbot wird verhängt wenn die Regeln zu oft missachtet werden.
§ Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind von 6:00 Uhr morgens bis 22:00 Uhr abends.
•§ 15 VERHALTEN IN UND UM HOGSMEADE•
§ An den vorgeschriebenen Wochenenden dürfen nur Schüler ab dem dritten Jahrgang und nur mit der vorliegenden Genehmigung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten Hogsmeade betreten.
§ Während des Aufenthalts in Hogsmeade bleiben die allgemeinen Verhaltensregeln bestehen
Gegebenenfalls kann die Schulordnung von der Schulleitung jederzeit geändert werden.
Änderungen werden in den Gemeinschaftsräumen an den vorhanden Pinnwänden angekündigt.
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